Elternverein

 Der Elternverein

Mitgliedsbeitrag

Wie in jedem Verein ist die Mitgliedschaft im Elternverein freiwillig. Mitglieder des Elternvereins können alle Erziehungsberechtigten von SchülerInnen unserer Schule sein. Der Beitritt erfolgt grundsätzlich durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird in einer Elternvereinsausschusssitzung oder in der Hauptversammlung festgelegt und beträgt derzeit €29.

Mitglieder des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern an unserer Schule nur einmal zu bezahlen.
Wenn Sie Mitgliedsbeiträge auch an Elternvereine an anderen Schulen zahlen, entrichten Sie den Mitgliedsbeitrag jeweils anteilig, wobei der Anteil durch die Zahl dieser Schulen bestimmt wird. Ihre Kinder besuchen z. B. 2 Schulen (eine davon ist das Gymnasium Franklinstraße 26), dann beträgt der Mitgliedsbeitrag bei unserem Elternverein nur € 14,50.

Die Mitgliedsbeiträge und die Spenden sind die wesentliche Stütze unserer Vereinstätigkeit. Denn nur eine hohe Mitgliederanzahl erlaubt es dem Elternverein, viele Mittel zum Wohle unserer Kinder einzusetzen. Ohne Ihre Beiträge könnten wir weder Schüler/innen bei Sprachreisen, Sportwochen oder Projekttagen, noch Projekte in der Schule fördern.

Als Mitglied haben Sie das Recht auf Information sowie das Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache (z. B. bei der Hauptversammlung des Elternvereins). Klassenelternvertreter/innen können auch an den Elternvereinsausschuss-Sitzungen teilnehmen, alle Mitglieder können sich auch für eine Funktion im Vorstand wählen lassen. Siehe auch unsere Statuten.

Elternverein wozu?

Der Elternverein ist ein gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein, der die Elterninteressen innerhalb, aber auch außerhalb der Schule (z.B. gegenüber Behörden) wahrnimmt.

Zu den Aufgaben des Elternvereins gehören u.a.

  • Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitung und LehrerInnen
  • Wahrung der Elternrechte
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
  • Mitarbeit im SGA
  • Unterstützung von Schülern bei Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Schikursen, Sprachreisen oder Projekttagen
  • Unterstützung von Projekten in der Schule
  • Unterstützung bei der Beschaffung besonderer Lehrmittel
  • Unterstützung bei der Organisation von Schulveranstaltungen und des Schulballs

Elternverein wer?

Vorstand
besteht aus Obfrau/Obmann mit StellvertreterIn, SchriftführerIn mit StellvertreterIn und KassierIn mit StellvertreterIn. Ihre Wahl erfolgt in der Hauptversammlung.

RechnungsprüferInnen
sind ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich. Sie entlasten den Vorstand nach Prüfung aller Unterlagen. Auch ihre Wahl erfolgt in der Hauptversammlung

KlassenelternvertreterInnen
werden von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählt

Elternvereinsausschuss
besteht aus den KlassenelternvertreterInnen und dem Vorstand

Elternverein wann?


Ordentliche Hauptversammlung
Ende September/Anfang Oktober, teilnahmeberechtigt sind alle Elternvereinsmitglieder.
Das Vereinsjahr beginnt mit dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung und endet mit dem Tag der nächsten ordentlichen Hauptversammlung.
Themen: 
Berichte über das abgelaufene Vereinsjahr, Kassabericht, Entlastung des Vorstands
Wahl der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer
Vorschau auf das kommende Vereinsjahr
Abstimmung über das Budget

Elternvereinsausschuss-Sitzungen
Teilnehmer sind alle KlassenelternvertreterInnen und die Vorstandsmitglieder, zwei Mal pro Semester
Themen:
laufende Geschäfte, Abstimmungen über Themen, die im SGA besprochen werden, Abstimmungen über Förderanträge der Schule

Vorstandssitzungen
Teilnehmer Vorstandsmitglieder, mindestens 2 x pro Semester,
Vorbereitung der Ausschuss-Sitzungen, laufende Geschäfte,
Abstimmungen über Förderanträge von Schülern

SGA Sitzungen
die 3 gewählten Mitglieder des Elternvereins nehmen neben
3 Lehrer- und 3 Schülervertretern an den SGA Sitzungen teil 

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